Immer wieder treten Fragen auf, was zu tun ist, wenn eine Begutachtung im Rahmen der Beantragung eines Pflegegrades ansteht.
Worum geht es?
Eine beginnende Demenz muss nicht immer mit einer Pflegebedürftigkeit im engeren Sinne einhergehen, d.h. oft können noch Verrichtungen des Alltags (Hygiene, Toilettengänge etc.) selbstständig verrichtet werden. Dennoch ist eine erhöhte Unterstützung oder auch ein Betreuungsbedarf vorhanden. Umso wichtiger ist es, einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen, damit ein geringer Pflegegrad 1 oder 2 erzielt werden kann.
Mit den niedrigen Pflegeraden können niedrigschwellige Entlastungsangebote, aber auch unterstützende Maßnahmen wie z.B. Kurzzeitpflege ermöglicht werden. Das ist besonders dann von Bedeutung, wenn die pflegende Person einmal wegen Krankheit ausfällt und der Betreute nicht allein gelassen werden kann.
Das Formular hilft Ihnen weiter, wenn Sie sich auf eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vorbereiten möchten.
Für weitere Fragen sprechen sie uns gerne an.
Selbsteinschätzungsbogen Pflegeversicherung
Veranstaltungsübersicht_2018_01