GEZ-Befreiung für Bewohner in Pflegeeinrichtungen
Immer wieder gibt es Anfragen unserer Bewohner/innen zum Thema Rundfunkgebührenregelung. Unter anderem tauchen hier und da auch Rechnungen der GEZ an Bewohner auf.
Folgende Auskunft der GEZ lautet:
„Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben, die einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI“ (den haben alle Bewohner) „haben, können von der Rundfunkgebühr abgemeldet werden. Dazu ist das Formular bewohnerbezogen auszufüllen, da die Einrichtung ja i.d.R. nicht die Beitragsnummer der Bewohner kennen.“
Dieses Formular findet man auch im Internet:
www.rundfunkbeitrag.de\Bürger und Bürgerinnen\Information und Formulare\ Ergänzung zur Abmeldung für Bewohner von Pflegeeinrichtungen.
Zum Einzug von Bewohnern in eine Pflegeeinrichtung ist es sicherlich sinnvoll, sofort das Formular“Abmeldung der Wohnung/en“ mitzugeben. Dann fallen keine weiteren Rechnungen an. Das ist natürlich Angelegenheit der Angehörigen/rechtl. Betreuer. Dieses Formular findet man ebenso im Internet: www.rundfunbeitrag.de\Bürger und Bürgerinnen\ Information und Formulare\Abmeldung der Wohnungen.
Bei weiteren Rückfragen können Sie auch gerne unsere Mitarbeiter in der Verwaltung ansprechen.