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Fragen und Antworten zur Vorsorgevollmacht

5. Dezember 2010 in kurz notiert

Rechtsanwalt spricht im Seniorenheim „St. Josef“ über die Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung

Wann braucht ein älterer Mensch eine rechtliche Betreuung? Wie stellt man eine Vorsorgevollmacht aus? Und wann sollte man das tun? Über diese Fragen informiert der Rechtsanwalt Rainald Geringhoff am Mittwoch, 8. Dezember, um 19 Uhr im „Seniorenheim St. Josef“ in Wadersloh.

„Wir stellen fest, dass es aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben eine große Unsicherheit bei älteren Menschen gibt. Sie wollen nicht nur, dass ein naher Vertrauter im Notfall die richtigen Entscheidungen fällt, sondern diese Entscheidungen auch treffen darf“, sagt Andreas Wedeking, Heimleiter des Seniorenzentrums. Hier werden die Menschen ebenfalls immer älter, demenzielle Veränderungen nehmen zu.

Die so genannte „Vorsorgevollmacht“ überträgt die Verfügungsgewalt im Hinblick auf medizinische Maßnahmen für den Fall, dass man selbst nicht mehr ansprechbar ist, an einen nahen Angehörigen und guten Freund. Sie muss bestimmte Kriterien erfüllen und sollte in bestimmten Abständen aktualisiert werden.

Die rechtliche Betreuung dient dazu, einem Menschen, der rechtliche Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann, einen Begleiter zur Seite zu stellen. In allen anderen Belangen bleibt die Selbstbestimmung des Betreffenden dabei unangetastet. Auch hier gilt es Rahmenbedingungen zu prüfen und die übertragenen Kompetenzen festzulegen.

Rechtsanwalt Rainald Geringhoff aus der Kanzlei Geringhoff, Huppert und Ziebach in Beckum will zu beiden Themen Stellung nehmen und die Fragen der Besucher beantworten. Der Eintritt ist frei. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

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